Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
1. Diese Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Absatz 1 BGB (nachfolgend: „Käufer“). Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nur an, wenn wir ausdrücklich schriftlich deren Geltung zustimmen. Von unseren Bedingungen abweichende Geschäftsbedingungen des Käufers gelten auch dann nicht als von uns genehmigt, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen bzw. unsere Lieferung und Leistung in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
2. Der Verkauf erfolgt von uns ausschließlich an Unternehmer sowie öffentliche Institutionen gemäß §14 BGB (dazu zählen auch Freiberufler und Selbständige, sofern sie bei Vertragsschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln) – unter Ausschluss von Verbrauchern gemäß §13 BGB.
3. Diese Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Käufer, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
4. Verkäufer ist die innoKART GmbH, Lindberghstr. 15, 80939 München.
§ 2 Aufträge/Vertragsabschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend. Aufträge und mündliche Nebenreden gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind.
2. Angebote unseres Online-Shops sind unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Käufer dar, durch Anklicken des Bestell-Buttons ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages abzugeben. Ein Kaufvertrag kommt erst durch Annahme von uns (Absenden einer Auftragsbestätigung oder Rechnung) zustande; die Annahme durch uns kann innerhalb von zwei Wochen und per E-Mail erfolgen. Die Empfangsbestätigungs-E-Mail, die der Käufer automatisch nach seiner Bestellung erhält, ist ausdrücklich keine Auftragsbestätigung bzw. Rechnung.
3. Ein Recht auf Widerruf des geschlossenen Vertrags besteht nicht, da sich unser Angebot ausschließlich an die in §1 Abs 2 genannten Vertragspartner richtet. In unserem Online-Shop werden ausschließlich Lieferungen und Leistungen angeboten, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Käufer maßgeblich sind oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten sind.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
1. Die Berechnung der Preise erfolgt in Euro. Es gelten ausschließlich die im Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preise.
2. Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk zuzüglich Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Lieferungen ab EUR 800,00 Auftragswert liefern wir deutschlandweit frei Haus, EU-weit ab EUR 3.200,00.
3. Der Kaufpreis ist per Vorkasse innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum mit 2 % Skonto oder innerhalb 30 Tage netto ab Rechnungsdatum, falls keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden, zu begleichen, oder per PayPal bzw. PayPal Plus, falls keine anders lautenden Zahlungsbedingungen vereinbart werden.
4. Bei Zahlung mittels einer von PayPal angebotenen Zahlungsart erfolgt die Zahlungsabwicklung über den Zahlungsdienstleister PayPal (Europe) S.à r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal, L-2449 Luxembourg (im Folgenden „PayPal“) unter Geltung der PayPal-Nutzungsbedingungen (siehe Paypal-Nutzungsbedingungen) oder falls der Besteller nicht über ein PayPal-Konto verfügt unter Geltung der Bedingungen für Zahlungen ohne PayPal-Konto (siehe hier https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/privacywax-full?locale.x=de_DE)
5. Alle Preise verstehen sich zuzüglich evtl. anfallender Kosten für Versicherung, Zölle, Abgaben.
6. Im Falle des Zahlungsverzuges haben wir Anspruch auf Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines weiteren Schadensersatzes sowie die im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers bestehenden weiteren gesetzlichen Rechte bleiben unberührt.
7. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, besteht für den Käufer nur, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 4 Lieferung
1. Die voraussichtlichen Liefertermine werden von uns nach bestem Ermessen angegeben, ohne dass wir eine Gewähr für die Einhaltung übernehmen. Eine Überschreitung der Liefertermine entbindet den Besteller nicht von der Pflicht der Abnahme der Ware. Ein In-Verzug-Setzen bleibt vertraglich ausgeschlossen, ebenso Schadensersatzansprüche und das Recht zum Rücktritt wegen Verzuges mit der Lieferung.
2. Die Lieferfrist ergibt sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Sie beginnt mit Zugang unserer Auftragsbestätigung beim Käufer Die Einhaltung der Lieferfrist steht unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Sich abzeichnende Verzögerungen werden wir dem Käufer unverzüglich mitteilen. Die Lieferfrist ist gewahrt, wenn bis zu ihrem Ablauf die zu liefernde Ware unser Haus verlassen hat oder – bei Selbstabholung durch den Besteller – diesem die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
3. Wenn zumutbar für den Käufer dürfen wir in Teilmengen liefern und bei Zulässigkeit auch berechnen.
4. Lieferungsmöglichkeit wird von uns vorbehalten. Bei Behinderung durch höhere Gewalt, Maßnahmen von Behörden, Betriebsstörungen, Rohstoffmangel, Unruhen, Streik, Bahnsperren und dergleichen verlängern die Lieferfristen entsprechend.
5. Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei frachtfreier Lieferung oder wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort erfolgt. Für Beschädigungen und Verluste während des Transportes wird keine Haftung übernommen. Wenn der Besteller keine besonderen Versandvorschriften erteilt hat, erfolgt der Versand nach unserem besten Ermessen, aber ohne Gewähr der Wahl des billigsten Frachtweges.
6. Wir behalten uns vor, mengenmäßig bis zu 10 % über oder unter dem Lieferauftrag des Käufers zu bleiben. Die Kosten für Überlieferungen innerhalb dieser Toleranz trägt der Käufer. Unterlieferungen innerhalb dieser Toleranz berechtigen nicht zur Nachlieferung; die Kosten werden von uns entsprechend der Unterlieferung reduziert.
7. Falls sich der Versand der Ware an den Käufer oder einen Dritten aus Gründen, die diese zu vertreten haben, verzögert, erfolgt der Gefahrübergang bereits mit Anzeige der Versandbereitschaft an den Käufer. Eventuell anfallende Lagerkosten hat nach Gefahrübergang der Käufer zu tragen.
§ 5 Gewährleistung
1. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr nach erfolgter Ablieferung der von uns gelieferten Ware beim Käufer. Dies gilt nicht, sofern das Gesetz längere Fristen zwingend vorschreibt.
2. Die gelieferten Vertragsgegenstände sind unverzüglich nach Lieferung an den Käufer oder an den von ihm bestimmten Dritten sorgfältig zu untersuchen. Sie gelten als genehmigt, wenn uns nicht eine Mängelrüge hinsichtlich offensichtlicher Mängel oder anderer Mängel, die bei einer unverzüglichen, sorgfältigen Untersuchung erkennbar waren, binnen sieben Werktagen nach Leistungserbringung, oder dem Zeitpunkt, in dem der Mangel für den Geschäftspartner normalerweise ohne nähere Untersuchung erkennbar war, in schriftlicher Form zugegangen ist. Auf unser Verlangen hin ist der beanstandete Gegenstand frachtfrei an uns zurückzusenden. Bei berechtigter Mängelrüge vergüten wir die Kosten des günstigsten Versandweges; dies gilt nicht, soweit die Kosten sich erhöhen, wenn sich der Liefergegenstand sich an einem anderen Ort als an dem Lieferort befindet.
3. Bei Mängeln des Leistungsgegenstandes sind wir nach in innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzleistung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlags, d.h. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern. Ein mehrere Leistungsgegenstände umfassender Vertrag kann wegen Mangelhaftigkeit eines der Leistungsgegenstände nur dann gekündigt werden, wenn die Leistungsgegenstände als zusammengehörig überlassen wurden und der Mangel die vertraglich vorausgesetzte Funktionsfähigkeit der Leistungsgegenstände in ihrer Gesamtheit beeinträchtigt. Mängel an Teillieferungen berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung. Zur Vornahme der uns notwendig erscheinenden Nachbesserung sowie zur Besichtigung, Prüfung und der Vornahme von Versuchen an der beanstandeten Ware hat uns der Käufer nach Verständigung die erforderliche Zeit zu geben; anderenfalls sind wir von der Haftung für die daraus entstehenden Folgen befreit. Erfolgt im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung, beginnt die Verjährung nicht erneut zu laufen.
4. Beruht ein Mangel auf unserem Verschulden, kann der Käufer unter den in § 6 bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz verlangen.
5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden, die nach dem Gefahrenübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung oder aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
6. Die Gewährleistung entfällt weiterhin, wenn der Käufer ohne unsere Zustimmung den Liefergegenstand verändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Käufer die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.
7. Ansprüche des Käufers wegen der zum Zweck der Nachbesserung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil die von uns gelieferte Ware nachträglich an einen anderen Ort als die Niederlassung des Käufers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen, nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch.
8. Rückgriffsansprüche des Käufers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat. Für den Umfang des Rückgriffsanspruches des Käufers gegen uns gilt ferner Absatz 5 entsprechend.
§ 6 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1. Unsere Haftung auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe dieses § 6 eingeschränkt.
2. Wir haften nicht
a. im Falle einfacher Fahrlässigkeit unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen;
b. im Falle grober Fahrlässigkeit unserer nicht leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur mängelfreien Anlieferung sowie Schutz- und Obhutspflichten, die dem Käufer die vertragsgemäße Verwendung des Leistungsgegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Käufers oder Dritten oder des Eigentums des Käufers vor erheblichen Schäden bezwecken.
3. Soweit wir gem. Absatz 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haften, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die wir bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen haben oder unter Berücksichtigung der verkehrsüblichen Sorgfalt hätten voraussehen müssen. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Leistungsgegenstands sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Leistungsgegenstands typischerweise zu erwarten sind.
4. Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit besteht unsere Ersatzpflicht für Sach- und Personenschäden nur dann, soweit die Fahrlässigkeit die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder eine Kardinalpflicht betrifft. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.
5. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten unserer Organe, gesetzlicher Vertreter, Angestellten und sonstiger Erfüllungsgehilfen.
6. Die Einschränkungen dieses § 6 gelten nicht für unsere Haftung wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.
§ 7 Rücklieferungen
Der Käufer ist zu Rücklieferungen von Waren grundsätzlich nicht berechtigt; die Annahme von Rücklieferungen wird von uns dementsprechend verweigert. Ausnahmen bestehen nur dann, wenn eine Rücklieferung mit uns schriftlich vereinbart wurde. Darüber hinaus gelten die Regelungen des § 5.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
1. Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Der Eigentumsvorbehalt gilt für den Ausgleich aller bestehenden Ansprüche aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Käufer sich vertragswidrig verhält.
2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
3. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Käufer schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Käufer bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
4. Sofern Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Ware zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt.
5. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freizugeben, soweit ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
6. Gegenstände unter Eigentumsvorbehalt darf der Käufer weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Der Käufer hat Zugriff auf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware oder auf die abgetretenen Forderungen sofort mitzuteilen.
§ 9 Zusatzbestimmungen für Aufträge, die nach Konturen, Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. ausgeführt werden
1. Maßgebend für Qualität und Ausführung sind Produktbeschreibung sowie Ausfallmuster, wenn sie vor der Lieferung zur Begutachtung bestellt wurden. Die vorbehaltlose Genehmigung der Ausfallmuster durch den Käufer schließt spätere Mängelrügen aus, sofern die gelieferten Gegenstände mit den genehmigten Ausfallmustern übereinstimmen. Keine Verantwortung dagegen übernehmen wir für den vorgesehenen Verwendungszweck.
2. Wir behalten uns das Eigentum oder Urheberrecht an allen von uns abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen sowie dem Käufer zur Verfügung gestellten Konturen, Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen, und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Dritten dürfen diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von uns weder als solche noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Der Käufer hat auf unser Verlangen hin an ihn übergebene Gegenstände vollständig an uns zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn diese von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen der Vertragsparteien nicht zum Abschluss eines Vertrages führen.
3. Formen und sonstige Werkzeuge bleiben unser Eigentum, auch wenn die dafür entstehenden Kosten einen Bestandteil des Verkaufspreises bilden oder in sonstiger Weise vom Besteller vergütet werden.
4. Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers zu liefern haben, übernimmt dieser Haftung dafür, dass wir dabei keine Schutzrechte Dritter verletzen.
5. Farbabweichungen und unterschiedliche Oberflächenglanzgrade, die durch die Natur des Rohmaterials begründet sind, sowie die jeweils materialbedingten Toleranzen von Stärke, Format und Zuschnitt bleiben vorbehalten.
§10 Schutzrechsverletzungen
Dem Käufer obliegt die alleinige Verantwortung dafür, dass die von ihm in Auftrag gegebene Ware oder deren Verwendung Schutz- und Urheberrechte Dritter nicht in unzulässiger Weise berührt. Werden wir aufgrund der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten von Dritten in Anspruch genommen, so wird der Käufer uns von hieraus entstehenden Kosten freistellen. Der Käufer übernimmt hierbei auch die angemessenen Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom Käufer nicht zu vertreten ist. Der Käufer ist verpflichtet, uns im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist München.
2. Gerichtsstand für alle etwaigen Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Käufer ist unser Geschäftssitz. Zwingende gesetzliche Bestimmungen über ausschließliche Gerichtsstände bleiben von dieser Regelung unberührt.
3. Die Geschäftsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. diese Lücke ausfüllt.
München, 22.05.2020
innoKART GmbH